HRB 21812:HP Concept GmbH, Betzdorf, Drosselweg 25, 57518 Betzdorf.Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
HP Concept GmbH, Betzdorf, Drosselweg 25, 57518 Betzdorf. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nunmehr Liquidator: Hirschberger, Kerstin, Betzdorf, * ‒.‒.‒‒; Peter, Ines, Kirchen, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HP Concept GmbH, Betzdorf, Drosselweg 25, 57518 Betzdorf.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.08.2009. Geschäftsanschrift: Drosselweg 25, 57518 Betzdorf. Gegenstand: der Kauf und Verkauf von Produkten im Bestattungsbereich. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hirschberger, Kerstin, Betzdorf, * ‒.‒.‒‒; Peter, Ines, Kirchen, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Hirschberger und Peter OHG, Betzdorf (Amtsgericht Montabaur, HRA 20803) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.08.2009. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.