Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
9 |
|
|
Personendaten geändert, nun:
Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung
und Belastung von Grundstücken:
Hartinger, Matthias, Mühldorf a. Inn, * ‒.‒.‒‒ |
c)
Personendaten geändert, nun:
Kommanditist:
Hartinger, Matthias, Mühldorf a. Inn, * ‒.‒.‒‒,
Einlage: 4.250,00 EUR
Personendaten geändert, nun:
Kommanditist:
Hartinger, Christoph, Mühldorf a. Inn, * ‒.‒.‒‒,
Einlage: 4.250,00 EUR
Personendaten geändert, nun:
Kommanditist:
Hartinger, Tobias, München, * ‒.‒.‒‒,
Einlage: 6.000,00 EUR |
a)
30.12.2022
Eckl-Dimpflmaier |
HRA 7800: HP Immobilien GmbH & Co. KG, Niederbergkirchen, Dachsweg 27, 84494 Niederbergkirchen. Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Hartinger, Matthias, Niederbergkirchen, * ‒.‒.‒‒.
HRA 7800: HP Immobilien GmbH & Co. KG, Mühldorf a. Inn, Pleiskirchenstr. 9, 84453 Mühldorf a. Inn. Sitz verlegt, nun: Niederbergkirchen. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Dachsweg 27, 84494 Niederbergkirchen.
HRA 7800: Hildegard Palitza GmbH & Co. KG, Mühldorf a. Inn, Pleiskirchenstr. 9, 84453 Mühldorf a. Inn. Firma geändert, nun: HP Immobilien GmbH & Co. KG.
Hildegard Palitza GmbH & Co. KG, Mühldorf a. Inn, Pleiskirchenstr. 9, 84453 Mühldorf a. Inn.Geschäftsanschrift: Pleiskirchenstr. 9, 84453 Mühldorf a. Inn. Die "Bauunternehmung Palitza Hoch-, Tief- und Stahlbetonbau KG" mit dem Sitz in Mühldorf a. Inn (AG Traunstein HRA 3115) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 31.08.2009 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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