HRB 9654: HPAS GmbH, Ibbenbüren, Am Barbarastollen 12, 49479 Ibbenbüren. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRB 9654: HPAS GmbH, Ibbenbüren, Am Barbarastollen 12, 49479 Ibbenbüren. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Münster (84 IN 11/15) vom 22.05.2015 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
HRB 9654: HPAS GmbH, Ibbenbüren, Am Barbarastollen 12, 49479 Ibbenbüren. Nicht mehr Geschäftsführer: Fiebes, Evelin, Solingen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 9654: HPAS GmbH, Ibbenbüren, Pommeresch 9, 49479 Ibbenbüren. Änderung zur Geschäftsanschrift: Am Barbarastollen 12, 49479 Ibbenbüren. Bestellt als Geschäftsführer: Fiebes, Evelin, Solingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 9654:HPAS GmbH, Ibbenbüren, Pommeresch 9, 49479 Ibbenbüren.Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen.Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf drei Monate festgesetzt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Steinfurt, Gerichtstraße 2, 48565 Steinfurt schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist bei dem Amtsgericht Steinfurt eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Veröffentlichung. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.
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