HPE Wohnbau GmbH., Hamburg, Heidhorst 4, 21031 Hamburg.Geschäftsanschrift: Zirkusweg 1, 20359 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.06.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.06.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 25.06.2010 mit der HPE Porperty Holding GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 77109) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden HPE Property Holding GmbH am 07.09.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HPE Wohnbau GmbH., Hamburg, Heidhorst 4, 21031 Hamburg.Geändert, nun Geschäftsführer: Vollmer, Paul, Bauingenieur, Asendorf, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HPE Wohnbau GmbH., Hamburg, Heidhorst 4, 21031 Hamburg.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.12.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.12.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.12.2008 mit der Verwaltung Grundbesitz Investitionsgesellschaft "Scharnhorst Höhe" mbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 60953) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HPE Wohnbau GmbH., Hamburg, Heidhorst 4, 21031 Hamburg.Geschäftsanschrift: Heidhorst 4, 21031 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.11.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.11.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 03.11.2008 mit der HPE Wohnbau Stralau GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 103923) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HPE Wohnbau GmbH., Hamburg (Heidhorst 4, 21031 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.05.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.05.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.05.2008 mit der HPE Wohnbau Rahlstedt GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 59701) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.