HRB 108072: HPG Grundvermögen GmbH, Hamburg, Teilfeld 5, 20459 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.05.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der HPG Grundinvest GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 139036) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HPG Grundvermögen GmbH, Hamburg, Teilfeld 5, 20459 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 16.09.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Vermögensverwaltung und damit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten, die Finanzanlagenvermittlung im Sinne von § 34 f der Gewerbeordnung sowie die Tätigkeit als Makler im Sinne von § 34 c der Gewerbeordnung. Die Gesellschaft ist nicht berechtigt, Tätigkeiten auszuüben oder Geschäfte zu tätigen, die einer Genehmigung oder Erlaubnis nach § 32 i.V.m. § 1 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) bedürfen.
HPG Grundvermögen GmbH, Hamburg, Teilfeld 5, 20459 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.06.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der HPG Stadtquartier Verwaltungs GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 108343) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
NHI Grundvermögen GmbH, Hamburg, Teilfeld 5, 20459 Hamburg.Die Gesellschafterversammlung vom 13.07.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 Abs. (1) (Firma), 2 (Gegenstand) und 7 beschlossen. Neue Firma: HPG Grundvermögen GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Vermögensverwaltung und damit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten. Die Gesellschaft ist nicht berechtigt, Tätigkeiten auszuüben oder Geschäfte zu tätigen, die einer Genehmigung oder Erlaubnis nach § 1 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) bedürfen oder unter das Gesetz für Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) fallen.
NHI Grundvermögen GmbH, Hamburg, Teilfeld 5, 20459 Hamburg.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.01.2009. Geschäftsanschrift: Teilfeld 5, 20459 Hamburg. Gegenstand: Vermögensverwaltung und damit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Spors, Markus, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.