HRB 113237: HPMA Aschersleben GmbH, Aschersleben, Ernst-Schiess-Straße 12, 06449 Aschersleben.
HRB 113237: HPMA Aschersleben GmbH, Aschersleben, Ernst-Schiess-Straße 12, 06449 Aschersleben. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Magdeburg vom 08.02.2017 (Az. 340 IN 935/16 (351)) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
HPMA Aschersleben GmbH, Aschersleben, Ernst-Schiess-Straße 12, 06449 Aschersleben. Die HPMA GmbH & Co.KG mit dem Sitz in Helmstedt (Amtsgericht Braunschweig HRA 200660) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2013 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HPMA Aschersleben GmbH, Aschersleben, Ernst-Schiess-Strßae 12, 06449 Aschersleben. Die Gesellschafterversammlung vom 22.08.2013 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 Euro auf 25.1000,00 Euro zur Durchführung der Verschmelzung mit der HPMA GmbH & Co.KG mit dem Sitz in Helmstedt und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Ernst-Schiess-Straße 12, 06449 Aschersleben. 25.100,00 EUR.
HPMA Aschersleben GmbH, Aschersleben, Ernst-Schiess-Strßae 12, 06449 Aschersleben.Der Gewinnabführungsvertrag vom 02.02.2009 mit der HPMA GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Helmstedt (Amtsgericht Braunschweig HRA 200660) ist durch Aufhebung zum 31.12.2009 beendet. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekanntgemacht gilt, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.
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