HPS Hamburger Print Service GmbH, Hamburg, Martin-Luther-King-Platz 4, 20146 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Einlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR beschlossen.
HPS Hamburger Print Service GmbH, Hamburg, Martin-Luther-King-Platz 4, 20146 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.07.2011. Geschäftsanschrift: Martin-Luther-King-Platz 4, 20146 Hamburg. Gegenstand: das Anbieten von Dienstleistungen im Bereich des Grafikdesigns und der Betrieb eines Copyshops. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Lahouti, Hamid, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Lahouti, Arman, Hamburg, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma HPS Hamburger Print Service e.K. in Hamburg (AG Hamburg HRA 98171) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 29.07.2011. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 04.08.2011 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.