HR Beteiligungs-GmbH, Bad Oeynhausen, Vlothoer Str. 119, 32547 Bad Oeynhausen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Demuth Gesellschaft mit beschränkter Haftung am 23.05.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HR Beteiligungs-GmbH, Bad Oeynhausen, Vlothoer Str. 119, 32547 Bad Oeynhausen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.04.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.04.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 12.04.2011 mit der Demuth Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Dörentrup (Amtsgericht Lemgo, HRB 7285) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.