HRG Rohrsanierungs-GmbH, Hamburg, Karnapp 25, 21079 Hamburg.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden STRABAG Beteiligungsverwaltung GmbH am 10.09.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRG Rohrsanierungs-GmbH, Hamburg, Karnapp 25, 21079 Hamburg.Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Karnapp 25, 21079 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 26.08.2010 mit der STRABAG Beteiligungsverwaltung GmbH mit Sitz in Köln (AG Köln HRB 65648) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.