HRB 205058: HRM Liegenschaftsverwaltungs GmbH, Wiefelstede, Schwarzer Weg 8, 26215 Wiefelstede. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Mahringer, Josef, Altenberg bei Linz / Österreich, * ‒.‒.‒‒; Schweiger, Dominikus, Lichtenberg / Österreich, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 205058: HRM Liegenschaftsverwaltungs GmbH, Wiefelstede, Schwarzer Weg 8, 26215 Wiefelstede. Nicht mehr Geschäftsführer: Parzer, Robert, Leonding/Österreich / Österreich, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Schweiger, Dominikus, Linz / Österreich, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 205058: HRM Liegenschaftsverwaltungs GmbH, Wiefelstede, Schwarzer Weg 8, 26215 Wiefelstede. Bestellt als Geschäftsführer: Mahringer, Josef, Altenberg bei Linz / Österreich, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
HRM Liegenschaftsverwaltungs GmbH, Wiefelstede, Schwarzer Weg 8, 26215 Wiefelstede. Die Gesellschafterversammlung vom 31.07.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital und Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der HRM-Beteiligungs Verwaltungs GmbH mit Sitz in Wiefelstede-Metjendorf (Amtsgericht Oldenburg, HRB 205094) beschlossen. Stammkapital nun: 50.000,00 EUR.
HRM Liegenschaftsverwaltungs GmbH, Wiefelstede, Schwarzer Weg 8, 26215 Wiefelstede. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.07.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.07.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 31.07.2012 mit der HRM-Beteiligungs Verwaltungs GmbH mit Sitz in Wiefelstede-Metjendorf (Amtsgericht Oldenburg, HRB 205094) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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