HRB 10530 NP: HRP Holzhauer Racing Promotion GmbH, Wittenberge, Lenzener Chaussee 18, 19322 Wittenberge. Der mit dem Einzelunternehmen Jens Holzhauer Kfz-Handel und Reparatur e.K. (Amtsgericht Neuruppin, HRA 1198) bestehende Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag vom 07.11.2013 ist durch Kündigung zum 31.12.2019 beendet. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Der andere Vertragsteil hat den Gläubigern dieses Rechtsträgers, dessen Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung dieses Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekannt gemacht gilt, Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.
HRB 10530 NP: HRP Holzhauer Racing Promotion GmbH, Wittenberge, Lenzener Chaussee 18, 19322 Wittenberge. Es besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit dem Einzelunternehmen Jens Holzhauer Kfz-Handel und Reparatur e.K. (Amtsgericht Neuruppin, HRA 1198 NP), dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 07.11.2013 zugestimmt hat.
HRB 10530 NP: HRP Holzhauer Racing Promotion GmbH, Wittenberge, Lenzener Chaussee 18, 19322 Wittenberge. Die Eintragung betreffend laufende Nummer 1 Spalte 6a) ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Gesellschaftsvertrag vom: 28.05.2013
HRB 10530 NP: HRP Holzhauer Racing Promotion GmbH, Wittenberge, Lenzener Chaussee 18, 19322 Wittenberge. Die Spaltung ist mit der am 14.08.2013 im Register des übertragenden Rechtsträgers erfolgten Eintragung wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 10530 NP: HRP Holzhauer Racing Promotion GmbH, Wittenberge, Lenzener Chaussee 18, 19322 Wittenberge. Geschäftsanschrift: Lenzener Chaussee 18, 19322 Wittenberge. Gegenstand: Das Tunen von Motorrädern, die Teilnahme an nationalen und internationalen Motorrad-Rennsportveranstaltungen, der Handel mit Rennsportmotorrädern und Zubehör, das Beraten und Betreuen von Rennsportteams sowie die Entwicklung, Konstuktion und Fertigung von Bauteilen für Motorsport. Kapital: 75.000,00 EUR. Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Geschäftsführer: Holzhauer, Jens, * ‒.‒.‒‒, Cumlosen GT Wentdorf, mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Gesellschaft ist entstanden durch Übertragung von Teilen des Vermögens als Gesamtheit aus dem Vermögen des Herrn Jens Holzhauer, * ‒.‒.‒‒, als Inhaber des unter der Firma "Jens Holzhauer, Kfz-Handel und Reparatur e.K." mit Sitz in Wittenberge (Amtsgericht Neuruppin, HRA 1198) betriebenen Unternehmens auf Grund des Spaltungsplans vom 28.05.2013. Die Spaltung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.