HRB 17030 KI: HS Elektrotechnik Ünkaya GmbH, Kiel, Am Wellsee 13, 24146 Kiel. Die Spaltung ist mit der am 30.09.2015 im Register des übertragenden Rechtsträgers erfolgten Eintragung wirksam geworden.
HRB 17030 KI: HS Elektrotechnik Ünkaya GmbH, Kiel, Am Wellsee 13, 24146 Kiel. Name der Firma: HS Elektrotechnik Ünkaya GmbH; Sitz der Firma: Sitz/Niederlassung: Kiel; Geschäftsanschrift: Am Wellsee 13, 24146 Kiel; Gegenstand: Erbringung von Elektroinstallationsarbeiten; Kapital: 25.000 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: 1. Ünkaya, Hüseyin, * ‒.‒.‒‒, Kiel; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 24.08.2015; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch Übertragung von Teilen des Vermögens als Gesamtheit aus dem Vermögen des von Hüseyin Ünkaya als Inhaber des unter der Firma HS Elektrotechnik Ünkaya e. K. mit Sitz in Kiel (Amtsgericht Kiel, HRA 8993 KI) geführten Unternehmens auf Grund des Spaltungsplans vom 24.08.2015. Die Spaltung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.