HS Eventservice GmbH, Mannheim, Augartenstr. 41, 68165 Mannheim. Änderung der Geschäftsanschrift: Lameystraße 12 a, 68165 Mannheim.
HS Eventservice GmbH, Mannheim (Augartenstr. 41, 68165 Mannheim). Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers "HS Eventservice e.K.", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRA 700575) am 20.02.2007 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
HS Eventservice GmbH, Mannheim (Augartenstr. 41, 68165 Mannheim). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.11.2006 und 20.12.2006. Gegenstand: Koordinieren von Veranstaltungen, insbesondere Bereitstellung von Personal und Material auf Anfrage, Erstellung von Veranstaltungsplänen, insbesondere deren Konzeption, Betreuung von Künstlern, technische Leitung bei Events, insbesondere Musikbereich, Auf- und Abbau von Veranstaltungen aller Art, Arbeiten im Bereich Messebau, insbesondere die dazugehörige Logistik. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: Schäfer, Holger, Mannheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Schäfer, Holger, Mannheim, 26.08.1969 als Inhaber der Firma "HS Eventservice e.K.", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRA 700575) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplans vom 16.11.2006. Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.