HS Fashion GmbH, Ratingen, c/o Rudolf Hart, Tiergartenstr.38, 40237 Düsseldorf.Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HS Fashion GmbH, Ratingen, c/o Rudolf Hart, Tiergartenstr.38, 40237 Düsseldorf.Eingetragene Geschäftsanschrift: c/o Rudolf Hart, Tiergartenstr.38, 40237 Düsseldorf. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nunmehr bestellt als Liquidator: Hart, Rudolf, Kaufmann, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HS Fashion Hart & Lerner GmbH, Ratingen (Gothaer Straße 1, 40880 Ratingen). Die Gesellschafterversammlung vom 08.10.2007 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages und insbesondere die Änderung in § 1 Abs. 1 (Firma) und § 6 -jetzt § 4- (Geschäftsführung) beschlossen. Neue Firma: HS Fashion GmbH. Neue Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Nicht mehr Geschäftsführer: Lerner, Jörg, Bochum, * ‒.‒.‒‒.
HS Fashion Hart & Lerner GmbH, Ratingen (Gothaer Straße 1, 40880 Ratingen). Die Gesellschafterversammlung vom 21.04.2006 hat die teilweise Neufassung des Gesellschaftsvertrages und insbesondere die Änderung in § 6 (Geschäftsführung) beschlossen. Neue Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft entweder durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann auch bei Vorhandensein mehrerer Geschäftsführer durch Beschluß einzelnen oder allen Geschäftsführern die Befugnis erteilen, die Gesellschaft einzeln zu vertreten. Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.