HRB 34023: HS Händlerschutz GmbH, Neunkirchen a. Sand, Bahnhofstr. 20, 91233 Neunkirchen a. Sand. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Frühmeßholzstr. 22, 91233 Neunkirchen a. Sand. Personendaten geändert, nun: Geschäftsführer: Herzog, Markus, geb. Herbig, Neunkirchen a. Sand, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 34023: HS Händlerschutz GmbH, Neunkirchen a. Sand, Bahnhofstr. 20, 91233 Neunkirchen a. Sand. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Korpilla, Oliver, Odenthal, * ‒.‒.‒‒.
HRB 34023: HS Händlerschutz GmbH, Neunkirchen a. Sand, Bahnhofstr. 20, 91233 Neunkirchen a. Sand. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.12.2016 mit Nachtrag vom 17.03.2017. Geschäftsanschrift: Bahnhofstr. 20, 91233 Neunkirchen a. Sand. Gegenstand des Unternehmens: Die Softwareentwicklung und Beratung, Entwicklung und Vermarktung einer lokalen Suche im Web sowie Internetdienstleistungen. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Herbig, Markus, Neunkirchen a. Sand, * ‒.‒.‒‒; Korpilla, Oliver, Odenthal, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der STADTINFO AG mit dem Sitz in Neunkirchen a.S. (Amtsgericht Nürnberg HRB 28784). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.