HRB 12250 CB: HS Handel und Service GmbH, Wildau, Chausseestraße 1, 15745 Wildau. Vertretungsregelung: Jeder Liquidator vertritt die Gesellschaft allein. Jeder Liquidator darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Vorstand: Änderung zu Nr. 1: Liquidator: Haupt, Rainer Gerald, * ‒.‒.‒‒, Wildau; Rechtsverhaeltnis: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 29.12.2018 ist die Gesellschaft mit Wirkung zum 01.01.2019 aufgelöst.
HRB 12250 CB: HS Handel und Service GmbH, Wildau, Chausseestraße 1, 15745 Wildau. Name der Firma: HS Handel und Service GmbH; Sitz der Firma: Wildau; Geschäftsanschrift: Chausseestraße 1, 15745 Wildau; Gegenstand: der Verkauf und Service im Bereich der Unterhaltungselektronik, Hausgerätetechnik, Neue Medien, Sicherheitstechnik und angrenzende Gebiete inkl. Zubehör und Randsortimenten. Kapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein. Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Vorstand: Geschäftsführer: 1. Haupt, Rainer, * ‒.‒.‒‒, Wildau; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 28.08.2015; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch teilweise Übertragung des Vermögens als Gesamtheit (der Teilbetrieb Handel und Service) der Media Haupt GmbH mit Sitz in Wildau (Amtsgericht Cottbus HRB 10180 CB) auf Grund des Spaltungsplans vom 28.08.2015 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.