HRA 352232: HS Holding Süd GmbH & Co. KG, Reutlingen, Siemensstraße 20, 72766 Reutlingen. Die Eintragung der Abspaltung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Heinrich Schmid GmbH & Co. KG", Korntal-Münchingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 735119) am 23.06.2021 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 19.05.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 19.05.2021 den Betrieb ihrer Niederlassung "Mannheim Komplettausbau (146)" auf die Kommanditgesellschaft unter der Firma "HS Holding Nordwest GmbH & Co.KG", Reutlingen (Stuttgart HRA 352233) übertragen (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 352232: HS Holding Süd GmbH & Co. KG, Reutlingen, Siemensstraße 20, 72766 Reutlingen.
HRA 352232: HS Holding Süd GmbH & Co. KG, Reutlingen, Siemensstraße 20, 72766 Reutlingen. Die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Heinrich Schmid GmbH & Co. KG", Korntal-Münchingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 735119) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 19.05.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 19.05.2021 den Betrieb ihrer Niederlassung "Mannheim Komplettausbau (146)" auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme). Die Abspaltung wird erst mit der Eintragung der Abspaltung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 352232: HS Holding Süd GmbH & Co. KG, Reutlingen, Siemensstraße 20, 72766 Reutlingen. Aus technischen Gründen ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: HS Holding Süd Verwaltungs-GmbH, Reutlingen. Aus technischen Gründen neu vorgetragen und personenbezogene Daten ergänzt bei Persönlich haftender Gesellschafter: HS Holding Süd Verwaltungs-GmbH, Reutlingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 353797). Die Kommanditgesellschaft unter der Firma "HS Holding Württemberg GmbH & Co. KG.", Reutlingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 722519) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 20.05.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 20.05.2020 ihre Beteiligungen an a) der Heinrich Schmid GmbH & Co. KG mit Sitz in Korntal-Münchingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 735119) und b) der Heinrich Schmid Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Korntal-Münchingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 767418) auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 352232: HS Holding Süd GmbH & Co. KG, Reutlingen, Siemensstraße 20, 72766 Reutlingen. Die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Bauwelt Beteiligungen GmbH & Co. KG", Reutlingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 722519) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 21.05.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 21.05.2019 a) ihren Kommanditanteil von EUR 153.387,54 an der Bernhard Weber GmbH & Co. KG, Malergeschäft mit Sitz in Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRA 722316) und b) ihren Geschäftsanteil Nr. 1 im Nennbetrag von EUR 25.000,00 an der Bernhard Weber Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 725126) auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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