Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
12 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Fraikin, Svenja, Pulheim, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
04.10.2023
Lübke |
HRB 5017: HS ROBOTICS GmbH, Lüdenscheid, Lösenbacher Landstraße 160, 58509 Lüdenscheid. Bestellt als Geschäftsführer: Fraikin, Svenja, Pulheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 5017: HS ROBOTICS GmbH, Lüdenscheid, Lösenbacher Landstraße 160, 58509 Lüdenscheid. Prokura geändert: Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Schlabach, Ines, Halver, * ‒.‒.‒‒.
HRB 5017: HS ROBOTICS GmbH, Halver, Hagener Straße 62, 58553 Halver. Die Gesellschafterversammlung vom 21.04.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung nach Lüdenscheid beschlossen. Lüdenscheid. Änderung zur Geschäftsanschrift: Lösenbacher Landstraße 160, 58509 Lüdenscheid.
HRB 5017: HS ROBOTICS GmbH, Halver, Hagener Straße 62, 58553 Halver. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2015 mit der S & H GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln 78127) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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