GnR 1132: HSC Gutachten eG, Hamburg (Lohbrügger Landstraße 120, 21031 Hamburg). eingetragene Genossenschaft. Die Satzung ist errichtet am 15.12.2021. Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs, der Wirtschaft der Mitglieder und deren soziale und kulturelle Belange mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes. Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere aa) Schaffung von Arbeitsplätzen für Mitglieder und Dritte; bb) Beratung und Betreuung von Mitgliedern und Dritten, insbesondere im Bereich der Regulierung von KFZ-Schäden; cc) Erstellung von KFZ -Verkehrswertgutachten und KFZ-Schadensgutachten; dd) Aus-, Fort- und Weiterbildung, insbesondere durch Schulungen und Seminare; ee) Errichtung und Betrieb von Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen sowie sozialer, wirtschaftlicher und kultureller Einrichtungen. Keine Nachschusspflicht der Genossen. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt er die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, Rechtsgeschäfte für die Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten vorzunehmen. Vorstand: Yildiz, Mustafa, Hamburg, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der HSC Gutachten GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 170654) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 15.12.2021. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:
HRB 170654: HSC Gutachten GmbH, Hamburg, Lohbrügger Landstraße 120, 21031 Hamburg. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 15.12.2021 im Wege des Formwechsels in die HSC Gutachten eG mit Sitz in Hamburg umgewandelt. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Hamburg GnR 1132 am 27.12.2021 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 170654: HSC Gutachten GmbH, Hamburg, Lohbrügger Landstraße 120, 21031 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.08.2021. Geschäftsanschrift: Lohbrügger Landstraße 120, 21031 Hamburg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist das Betreiben eines Sachverständigenbüros zur Erstellung von Kfz-Gutachten sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Yildiz, Mustafa, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Yildiz, Mustafa, Hamburg * ‒.‒.‒‒ unter der Firma HSC Gutachten e.K. in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRA 118139) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 12.08.2021. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 26.08.2021 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.