HSH Nordbank Hypo AG, Hamburg (Rosenstr. 8, 20095 Hamburg).
HSH Nordbank Hypo AG, Hamburg (Rosenstr. 8, 20095 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.07.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 11.07.2006 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 11.07.2006 mitder HSH Nordbank AG mit Sitz in Hamburg und Kiel (AG Hamburg HRB 87366, AG Kiel HRB 6127 KI) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HKB Hypotheken- und Kommunalkredit-Bank Aktiengesellschaft, Hallbergmoos, Landkreis Freising (Gerhard-Hauptmann-Platz 50, 20095 Hamburg). Sitz verlegt nach Hamburg (nun AG Hamburg HRB 88509). Firma geändert, nun: HSH Nordbank Hypo AG.