HRB 103428: HSI Hausverwaltung + Immobilien GmbH, Riedstadt, Westring 4, 64560 Riedstadt. Bestellt als Geschäftsführer: Höflein, Thorsten Josef, Friedrichsdorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Schaber, Sigrid, Riedstadt, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura: Schaber, Sigrid, Riedstadt, * ‒.‒.‒‒.
HRB 103428: HSI Hausverwaltung + Immobilien GmbH, Riedstadt, Westring 4, 64560 Riedstadt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.03.2022. Geschäftsanschrift: Westring 4, 64560 Riedstadt. Gegenstand: Verwalten des gemeinschaftlichen Eigentums von Wohnungseigentümern im Sinne des § 1 Absatz 2,3,5 und 6 des Wohnungseigentumsgesetzes oder für Dritte Mietverhältnisse über Wohnräume im Sinne des § 549 des Bürgerlichen Gesetzbuches (Wohnimmobilienverwalter). Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Schaber, Sigrid, Riedstadt, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von der Einzelkauffrau Sigrid Schaber, Riedstadt, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma HSI Immobilien Sigrid Schaber e.K. in Riedstadt (HRA 53010) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 11.03.2022. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.