HSM Direkt GmbH, Karlsruhe (Pforzheimer Str. 15, 76227 Karlsruhe). Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers (aufgrund Sitzverlegung der übernehmenden Gesellschaft nunmehr Amtsgericht Essen HRB 20843) ist am 21.08.2008 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
HSM Direkt GmbH, Karlsruhe (Pforzheimer Str. 15, 76227 Karlsruhe). Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 08.05.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Primondo Marketing Solutions GmbH", Fürth (Amtsgericht Fürth HRB 11193) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HSM Direkt GmbH, Karlsruhe (Pforzheimer Str. 15, 76227 Karlsruhe). Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 16.04.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 16.04.2008 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Friedel Stollmann GmbH", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 362124) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HSM Direkt GmbH, Karlsruhe (Pforzheimer Str. 15, 76227 Karlsruhe). Bestellt als Geschäftsführer: Apel-Gäbler, Juliane, geb. Apel, Feucht, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Geschäftsführer: Krapp, Norbert, Pfungstadt, * ‒.‒.‒‒.
HSM Direkt GmbH, Karlsruhe (Pforzheimer Str. 15, 76227 Karlsruhe). Der zwischen der Gesellschaft und der "Karstadt Quelle Information Services GmbH", Essen (Amtsgericht Essen HRB 14351) am 18.11.2005 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist durch Kündigung mit Wirkung zum 30.09.2007 beendet. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
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