HSP - Vertriebsgesellschaft mbH, Paderborn (Ringstr. 27, 33129 Delbrück). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden HSP Heinrich Schiermeyer (Amtsgericht Paderborn HRA 5138) am 04.07.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HSP - Vertriebsgesellschaft mbH, Paderborn (Ringstr. 27, 33129 Delbrück). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.04.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter Schiermeyer, Heinrich, Delbrück, 12.05.1956* übertragen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung im Handelsregister des Sitzes des einzelkaufmännischen Unternehmens wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaft ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HSP - Vertriebsgesellschaft mbH, Paderborn (Ringstr. 27, 33129 Delbrück). Die Gesellschafterversammlung hat am 22.12.2005 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,60 um EUR 35,40 auf EUR 25.600,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 (Stammkapital) zu ändern. Die Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 5 (Geschäftsführung, Vertretung), 8 (Gesellschafterversammlung), 13 (Einziehung von Geschäftsanteilen) und 20 (Bekanntmachungen der Gesellschaft, Kosten) beschlossen.