Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
10 |
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c)
Nach Herabsetzung der Einlage im Wege der
Sonderrechtsnachfolge
Kommanditist:
HST Holding GmbH, Meschede (Amtsgericht Arnsberg HRB
3396), Einlage: 255.555,56 EUR.
Im Wege der Sonderrechtsnachfolge eingetreten als
Kommanditist:
MaBo Beteiligungs GmbH, Meschede (Amtsgericht Arnsberg
HRB 14528), Einlage: 44.444,44 EUR. |
a)
28.12.2023
Hövelborn |
HRA 6726: HST Systemtechnik GmbH & Co. KG, Meschede, Heinrichsthaler Straße 8, 59872 Meschede. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.07.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.07.2021 in Verbindung mit der Genehmigungserklärung vom 13.08.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.07.2021 mit der HST-Zangenberg GmbH & Co. KG mit Sitz Schliengen (Amtsgericht Freiburg i.Br. HRA 411513) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 6726: HST Systemtechnik GmbH & Co. KG, Meschede, Heinrichsthaler Straße 8, 59872 Meschede. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.07.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.07.2021 in Verbindung mit der Genehmigungserklärung vom 13.08.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.07.2021 mit der Zangenberg Verwaltungs GmbH mit Sitz in Schliengen (Amtsgericht Freiburg i.Br. HRB 413507) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 6726:HST Systemtechnik GmbH & Co. KG, Meschede, Sophienweg 3, 59872 Meschede.Änderung zur Geschäftsanschrift: Heinrichsthaler Straße 8, 59872 Meschede.
HST Systemtechnik GmbH & Co. KG, Meschede, Sophienweg 3, 59872 Meschede. Nach Firmenänderung persönlich haftender Gesellschafter: HST Systemtechnik-Verwaltungs-GmbH, Meschede (Amtsgericht Arnsberg HRB 3416).
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