HRA 126588: HT Mezzanine GmbH & Co. KG, Hamburg, Millerntorplatz 1, 20359 Hamburg. (1 Der Unternehmensgegenstand der Fondsgesellschaft ist ausschließlich die Anlage und Verwaltung ihrer Mittel und Vermögensgegenstände nach einer festgelegten Anlagestrategie nach den §§ 273 bis 277 und 285 bis 292 KAGB zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage zum Nutzen der Anleger. 2 Die Fondsgesellschaft darf in folgende Vermögensgegenstände investieren: 2.1 Die Übernahme und das Halten von Gelddarlehen, die durch die Anleger in die Fondsgesellschaft eingebracht werden 2.2 Gewähren, Halten und Veräußern von Gelddarlehen gemäß § 285 Abs. 2 und 3 KAGB; 2.2.3 Beteiligungen an anderen Gesellschaften 2.4 Bankguthaben (im Sinne von § 195 KAGB) ausschließlich zur Aufbewahrung von freier Liquidität, wobei nach einer Anlaufphase von vier Jahren nur bis zu 20 % des Wertes der Fondsgesellschaft in Bankguthaben bei demselben Kreditinstitut angelegt werden dürfen. 2.5 Immobilien (im Sinne von § 1 Abs. 19 Nr. 21 KAGB, wobei hierunter ausdrücklich auch Grundstücke im Zustand der Bebauung im Sinne des § 231 Absatz 1 Ziffer 2 KGB fallen), einschließlich der zur Bewirtschaftung der Immobilien erforderlichen Vermögensgegenstände. 2.6 Geschäftsanteile an der Komplementärin zur Schaffung einer Einheitsgesellschaft; 3 Die Fondsgesellschaft darf gemäß § 285 Abs. 1 KAGB nur in Vermögenswerte investieren, deren Verkehrswert ermittelt werden kann. 4 Die Fondsgesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen und Maßnahmen zu ergreifen, die mit diesem Unternehmensgegenstand unmittelbar oder mittelbar zusammenhängen, sofern diese im Einklang mit den Anlagebedingungen I. S. d. § 273 KAGB und § 285 Abs. 2 und 3 KAGB in ihrer jeweils gültigen Fassung stehen und für eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Rahmen der Verwaltung eines geschlossenen Spezial-AlF, der Darlehen vergibt, zulässig sind. Die Fondsgesellschaft kann diese Handlungen und Rechtsgeschäfte selbst vornehmen oder durch Dritte vornehmen lassen. 5 Die Anlagebedingungen gemäß § 273 KAGB sind für die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft im Verhältnis zu den Anlegern verbindlich. Die Anlagebedingungen sind nicht Bestandteil dieses Gesellschaftsvertrags. 6 Die Geschäftstätigkeit der Fondsgesellschaft erstreckt sich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Die Fondsgesellschaft tätigt keine Geschäfte, die einer Erlaubnis gemäß § 34 f Gewerbeordnung (GewO) oder nach § 1 I. V. m. § 32 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) bedürfen. 7 Eine gewerbliche Tätigkeit der Fondsgesellschaft ist unzulässig. Ihre Tätigkeiten sind auf die Verwaltung ihres Vermögens beschränkt, die die Darlehensausreichung im Rahmen ihres Unternehmensgegenstandes und die Verwaltung der (freien) Liquidität umfasst. 8 Die Fondsgesellschaft bestellt eine ihrem Unternehmensgegenstand entsprechende externe AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft i. S. d. KAGB (§§ 17 Absatz 2 Nr. 1, 154 KAGB), der insbesondere die Anlage und Verwaltung des Vermögens der Fondsgesellschaft obliegt (nachfolgend in dieser Funktion "Kapitalverwaltungsgesellschaft" genannt).). Neue Firma: HT Mezzanine I GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft. Die Firma ist geändert worden.
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