HRB 13584: HTC GmbH, Heinsberg, Lotforsterstr. 46, 41849 Wassenberg. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HTC GmbH, Heinsberg, Lotforsterstr. 46, 41849 Wassenberg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Aachen (93 IN 98/11) vom 30.12.2011 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
HTC GmbH, Heinsberg, Lotforsterstr. 46, 41849 Wassenberg.Die Gesellschafterversammlung vom 06.06.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Gegenstand) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. ergänzend eingetragen Geschäftsanschrift: Lotforsterstr. 46, 41849 Wassenberg. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Lohnverpackung, Lagerung, Kommissunierung und die Logistik (Versand und Übergabe an Speditionen). Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleich oder ähnlicher Art übernehmen sich an ihnen beteiligen und ihre Geschäfte führen. Sie ist zur Errichtung von Zweigniederlassungen befugt. Bestellt als Geschäftsführer: Öz, Rukiye, Hückelhoven, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Süleyman, Ersoy, Mönchengladbach, * ‒.‒.‒‒.
HTC GmbH, Heinsberg, (Königsallee 106, 40215 Düsseldorf).Das durch das Amtsgericht Aachen am 30.07.2008 eingeleitete Verfahren zur Auflösung der Gesellschaft wegen eines erheblichen Satzungsmangels gemäß §§ 144a Abs. 1 und 4 FGG wegen Sitzaufgabe wird eingestellt. Gründe:Nach der Streichung des § 4a GmbHG a.F. durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen zum 01.11.2008 wird durch eine rein tatsächliche Sitzaufgabe kein Satzungsmangel mehr verursacht. Der Sitz der Gesellschaft hängt vielmehr nur noch von der entsprechenden Bestimmung in der Satzung ab.Die Neuregelung des GmbHG enthält für diese Streichung keine Übergangsvorschrift. Deshalb kann nach dem 01.11.2008 keine Auflösung nach § 144a Abs. 1 und 4 FGG mehr erfolgen. Das eingeleitete Auflösungsverfahren war deshalb einzustellen.
HTC GmbH, Heinsberg (Königsallee 106, 40215 Düsseldorf).
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