Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
5 |
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b)
Wohnort geändert, nun:
Vorstand:
Kuhnle, Uwe, Murchin, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
12.05.2023
Schulz
b)
Fall 8 |
HRB 20940: HTCycle AG, Murchin, Libnower Landstraße 1, 17390 Murchin. Eine Liste der Aufsichtsratsmitglieder ist zum Handelsregister eingereicht worden.
HRB 20940: HTCycle AG, Murchin, Libnower Landstraße 1, 17390 Murchin. (1) Die Erbringung von Leistungen im Sinne von Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet insbesondere der thermodynamischen, chemischen und fermentativen Umwandlung von Biomasse, deren Planung, Aufbau, Finanzierung und Betrieb. Die Gesellschaft ist berechtigt, Anlagen zu erstellen und zu veräußern sowie Lizenzen zu erwerben und zu vergeben. (2) Die Gesellschaft ist berechtigt, im In- und Ausland Grundstücke zu erwerben, zu belasten, zu verwalten und zu veräußern.
HRB 20940: HTCycle AG, Murchin, Libnower Landstraße 1, 17390 Murchin. Aktiengesellschaft. Satzung vom 03.07.2018. Geschäftsanschrift: Libnower Landstraße 1, 17390 Murchin. Gegenstand: (1) Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet insbesondere der thermodynamischen, chemischen und fermentativen Umwandlung von Biomasse, deren Planung, Aufbau, Finanzierung und Betrieb. Die Gesellschaft ist berechtigt, Anlagen zu erstellen und zu veräußern sowie Lizenzen zu erwerben und zu vergeben. (2) Die Gesellschaft ist berechtigt, im In- und Ausland Grundstücke zu erwerben, zu belasten, zu verwalten und zu veräußern. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Vorstand: Kuhnle, Uwe, Kirchheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der HTCycle GmbH, Murchin (Amtsgericht Stralsund HRB 20500) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 03.07.2018. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 20500: HTCycle GmbH, Murchin, Libnower Landstraße 1-3, 17390 Murchin. Die Gesellschaft ist in die Rechtsform einer Aktiengesellschaft (Amtsgericht Stralsund HRB 20940) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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