HRB 143374 B: HTM Fastfood GmbH, Berlin, Königin-Luise-Straße 81, 14195 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 01.11.2017 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Potsdam, HRA 6861 P) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist hier gelöscht. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 143374 B: HTM Fastfood GmbH, Berlin, Königin-Luise-Straße 81, 14195 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2017 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tage mit dem Vermögen des Alleingesellschafters verschmolzen, welcher das Unternehmen als eingetragener Kaufmann unter der Firma HTM FastFood e. K. mit Niederlassung in Kleinmachnow weiterführt. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des neuen Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 14224 P: HTM Fastfood GmbH, Mahlow, Königin-Luise-Straße 81, 14195 Berlin. Der Sitz der Gesellschaft ist nach Berlin verlegt (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 143374 B).
HTM Fastfood GmbH, Berlin, Königin-Luise-Straße 81, 14195 Berlin. Firma: HTM Fastfood GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Königin-Luise-Straße 81, 14195 Berlin Gegenstand: Der Betrieb eines oder mehrerer Restaurants nach dem McDonald's System. Die Gesellschaft hat hierzu eine den Gesellschaftern bereits bekannte Vereinbarung (im nachfolgenden Beitrittsvereinbarung genannt) abgeschlossen, mit der sie im Wege des Vertragsbeitritts die Rechte und Pflichten aus dem bzw. den abgeschlossenen Franchise-Verträgen nebst Zusatzvereinbarungen zwischen der McDonald's Deutschland Inc., Zweigniederlassung München und Herrn Harald T. Meyer nach Maßgabe dieser Vereinbarung übernimmt. Den Gesellschaftern sind diese Rechte und Pflichten bekannt. Stamm- bzw. Grundkapital: 30.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Meyer, Harald T., * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer:; 2. Schubert, Christina, geb. Meyer, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 21.05.2000 zuletzt geändert durch Beschluss vom 01.08.2008 Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 11.06.2012 ist der Sitz der Gesellschaft von Mahlow (Amtsgericht Potsdam, HRB 14224 P) nach Berlin verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Sitz). Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 01.08.2008 und der Spaltungsbeschlüsse vom selben Tage einen Teil ihres Vermögens, nämlich die Teilbetriebe Potsdam, Fritz-Zubeil-Straße und Potsdam, Sterncenter im Wege der Abspaltung zur Aufnahme nach § 123 Absatz 2 Nr. 1 UmwG auf die MPM Gastrosystem-GmbH mit Sitz in Teltow (Amtsgericht Potsdam, HRB 11742) übertragen.; Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 01.08.2008 und der Spaltungsbeschlüsse vom selben Tage einen Teil des Vermögens (Teilbetrieb Teltow) der MPM-Gastrosystem-GmbH mit Sitz in Teltow, Amtsgericht Potsdam HRB 11742 gemäß § 123 Absatz 2 Nr. 1 UmwG im Wege der Abspaltung übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 27.09.2000.
HTM Fastfood GmbH, Mahlow(Am Lückefeld 6, 15831 Mahlow). Geschäftsführer:Schubert, Christina, geb. Meyer, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen