HTV Gesellschaft für Hochtemperaturverbrennung mbH, Bergkamen, Ernst-Schering-Str. 14, 59192 Bergkamen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Bayer Pharma Aktiengesellschaft am 30.07.2012 eingetragen worden. Die Firma ist erloschen; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HTV Gesellschaft für Hochtemperaturverbrennung mbH, Bergkamen, Ernst-Schering-Str. 14, 59192 Bergkamen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.07.2012 mit der Bayer Pharma Aktiengesellschaft mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 283 B) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HTV Gesellschaft für Hochtemperaturverbrennung mbH, Bergkamen, Ernst-Schering-Str. 14, 59192 Bergkamen. Geschäftsanschrift: Ernst-Schering-Str. 14, 59192 Bergkamen. Der mit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts "Vereinigung der Gesellschafter der HTV Gesellschaft für Hochtemperaturverbrennung mbH", Bergkamen, zugleich im Namen ihrer Gesellschafter, der Bayer Pharma Aktiengesellschaft, Berlin und Bergkamen, und der Schering-Kahlbaum Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin, am 16.09.1991 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Aufhebungsvertrag vom 05./13./14./26.09.2011 und 26.10.2011 zum 26.10.2011 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.