HTW Medienhandel Holding GmbH, München, Eschenheimer Anlage 1, 60316 Frankfurt.Die Verschmelzung wurde am 27.11.2008 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Kamer van Koophandel 32147381).
HTW Medienhandel Holding GmbH, München, Eschenheimer Anlage 1, 60316 Frankfurt.Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.10.2009 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.10.2009 mit der Flevo Deelnemingen II B.V. mit dem Sitz in Narden/Niederlande (Kammer van Koophandel 32147381) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HTW Medienhandel Holding GmbH, München, Eschenheimer Anlage 1, 60316 Frankfurt.Beim Handelsregister München wurde gemäß § 122 d UmwG der Entwurf des Verschmelzungsplans eingereicht.1. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind die folgenden Gesellschaften beteiligt:a) Übertragende Gesellschaft ist die HTW Medienhandel Holding GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts mit Sitz in München. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 146746 eingetragen.b) Übernehmende Gesellschaft ist die Flevo Deelnemingen II B.V., eineGesellschaft mit beschränkter Haftung niederländischen Rechts (beslotenvennootschap met beperkte aansprakel(jkheid) mit Sitz in Naarden,Niederlande. Sie ist im Handelsregister der niederländischen Handelskammer(Handelsregister van dc Kamers van Koophandel) unter der Nummer32147381 eingetragen.2a) Die Flevo Deelnemingen II B.V. als übernehmende Gesellschaft unterliegtnicht dem deutschen Recht. Die Rechte der Gläubiger der übertragenden HTWMedienhandel Holding GmbH ergeben sich aus § 122j UmwG. Danach ist denGläubigern der an der Verschmelzung beteiligten HTW Medienhandel HoldingGmbH Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zweiMonaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurfbekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlichanmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllungihrer Forderung gefährdet wird. Der Anspruch auf Sicherheitsleistung istgemäß § 122j Abs. 2 UmwG auf solche Forderungen begrenzt, die vor oder biszu 15 Tage nach der Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seinesEntwurfs entstanden sind. Der Anspruch ist ausgeschlossen, soweit bereitsanderweitig ausreichend Sicherheit geleistet wurde.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der HTW Medienhandel Holding GmbH unter deren Geschäftsanschrift Eschenheimer Anlage 1, 60316 Frankfurt, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zugrunde liegenden Forderung erforderlich, sodass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung binnen zwei Monaten nach dem Tag der Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs gefordert werden muss.b) Nach dem niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuch ( 2:316) kann jederGläubiger bis zu einem Monat, nachdem alle zu verschmelzendenGesellschaften die Hinterlegung des Vorschlags zur Verschmelzung bekanntgemacht haben, durch einen Antrag an das niederländische Bezirksgericht(rechtbank) unter Angabe der Sicherheit, die verlangt wird, gegen denVorschlag zur Verschmelzung Einspruch erheben. Mindestens eine der zuverschmelzenden Gesellschaften muss jedem Gläubiger, der dies verlangt,Sicherheit leisten oder ihm anderweitig die Erfüllung seiner Forderunggarantieren. Dies gilt nicht, wenn der Gläubiger bereits genügend Sicherheiten besitzt oder der Vermögenszustand der übernehmenden Gesellschaft nach der Verschmelzung nicht weniger Sicherheit als zuvor dafür bieten wird, dass die Forderung erfüllt wird.3. Minderheitsgesellschafter der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sind nicht vorhanden. Die HTW Medienhandel Holding GmbH hält sämtliche Anteile am gezeichneten Kapital (geplaatst kapitaal) der Flevo Deelnemingen II B.V. Sämtliche Geschäftsanteile an der HTW Medienhandel Holding GmbH werden von der bol.com b.v., einer Gesellschaft niederländischen Rechts mit Sitz in Nieuwegein, Niederlande, gehalten.4. Unter der Geschäftsanschrift der HTW Medienhandel Holding GmbH (Eschenheimer Anlage 1, 60316 Frankfurt) können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und Minderheitsgesellschafier eingeholt werden.
HTW Medienhandel Holding GmbH, München, Eschenheimer Anlage 1, 60316 Frankfurt.Geschäftsanschrift: Eschenheimer Anlage 1, 60316 Frankfurt. Ausgeschieden: Geschäftsführer: van Delden, Claas, München, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Rutovitz, Ursula, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HTW Medienhandel Holding GmbH, München (Bayerstr. 21, 80335 München). Die Gesellschafterversammlung vom 30.03.2007 hat die Änderung der §§ 4 (Stammkapital), 6 (Einziehung/Zwangsübertragung von Geschäftsanteilen), 7 (Abfindung), 11 (Gesellschafterbeschlüsse), 14 (Wettbewerbsverbot) und 15 (Bekanntmachungen) der Satzung beschlossen.
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