HUB-Invest GmbH & Co. KG, Weil der Stadt (Josef-Beyerle-Straße 7, 71263 Weil der Stadt). Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Kommanditgesellschaft unter der Firma "HUB-Invest Management GmbH & Co. KG", Weil der Stadt (Amtsgericht Stuttgart HRA 254469) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Stuttgart
Rechtsform: GmbH & Co. KG