HUMANITAS - Pflegeservice GmbH, Metzingen, Olgastraße 12, 72555 Metzingen.Die Gesellschafterversammlung vom 23.02.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) Ziffer 1 beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Privater Pflegedienst, der ausschließlich häusliche Kranken-, Alten- und Familienpflege umfasst. Außerdem die Beratung und Vermittlung von Dienstleistungen, insbesondere von haushaltsnahen Dienstleistungen und Dienstleistungen zur Betreuung von Familien sowie die Vermittlung von Aupairmädchen. Ferner die Durchführung von Arbeitsvermittlung und Vermittlung von Arbeitnehmern, sowie die Unterhaltung eines Haushalts-, Einkaufsservice und eines Relocation Service sowie Fortbildungs- und Veranstaltungsmanagement.
HUMANITAS - Pflegeservice GmbH, Metzingen, Olgastraße 12, 72555 Metzingen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.08.2009 mit Nachtrag vom 06.11.2009. Geschäftsanschrift: Olgastraße 12, 72555 Metzingen. Gegenstand: privater Pflegedienst, der ausschließlich häusliche Kranken-, Alten- und Familienpflege umfasst. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Büchert, Brigitte, Neckartenzlingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des von Büchert, Brigitte, Neckartenzlingen, * ‒.‒.‒‒, als Inhaberin unter der Firma "HUMANITAS - Privater Pflegedienst Brigitte Micka", Neckartenzlingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 221933) betriebenen Unternehmens. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.