HUMMEL Metall- u. Kunststofftechnik GmbH, Waldkirch (Mozartstr. 2, 79183 Waldkirch). Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 31.03.2008 in eine Aktiengesellschaft unter der Firma "HUMMEL AG, Denzlingen (Amtsgericht HRB 702469 ) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HUMMEL Metall- u. Kunststofftechnik GmbH, Waldkirch (Mozartstr. 2, 79183 Waldkirch). Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 31.03.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 31.03.2008 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "F & E Zügel Electronic GmbH", Waldkirch (Amtsgericht Freiburg i.Br. HRB 280162), "HUMMEL Heizung + Sanitär Armaturen GmbH", Denzlingen (Amtsgericht Freiburg i.Br. HRB 261311), "HUMMEL Elektrotechnik GmbH", Waldkirch (Amtsgericht Freiburg i.Br. HRB 280331) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HUMMEL Metall- u. Kunststofftechnik GmbH, Waldkirch (Mozartstr. 2, 79183 Waldkirch). Die Gesellschafterversammlung vom 31.03.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital9 beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 4.488.000,00 EUR auf 5.000.000,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln erhöht. Stammkapital nun: 5.000.000,00 EUR.
HUMMEL Metall- u. Kunststofftechnik GmbH, Waldkirch (Mozartstr. 2, 79183 Waldkirch). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Schulz, Michael, Simonswald, * ‒.‒.‒‒.
HUMMEL Metall- u. Kunststofftechnik GmbH, Waldkirch (Mozartstr. 2, 79183 Waldkirch). Die Gesellschafterversammlung vom 19.07.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und § 6 (Gesellschafterversammlung) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf Euro umgestellt und auf 512.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 512.000,00 EUR.
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