HURTIGRUTEN GmbH, Hamburg (Kleine Johannisstraße 10, 20457 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.04.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.04.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 28.04.2008 mit der HURTIGRUTEN Deutschland GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 104307) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit Eintragung im Register der übernehmenden HURTIGRUTEN Deutschland GmbH (jetzt: HURTIGRUTEN GmbH) am 04.07.2008 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HURTIGRUTEN GmbH, Hamburg (Kleine Johannisstraße 10, 20457 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.07.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.07.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.07.2007 mit der HURTIGRUTEN Holding GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 95570) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HURTIGRUTEN GmbH, Hamburg (Kleine Johannisstraße 10, 20457 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.07.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.07.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.07.2007 mit der Reisebüro Norden GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 38506) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HURTIGRUTEN GmbH, Hamburg (Kleine Johannisstraße 10, 20457 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.07.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.07.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.07.2007 mit der Skandinavisches Reisebüro GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 85268) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
NSA NORWEGISCHE SCHIFFAHRTS-AGENTUR Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg (Kleine Johannistr. 10, 20457 Hamburg). Die Gesellschafterversammlung vom 09.08.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 Abs. 1 (Firma) und 15 (Bekanntmachungen) beschlossen. Neue Firma: HURTIGRUTEN GmbH. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.08.2006 mit der Norden Tours GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 46499) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nunmehr im elektronischen Bundesanzeiger. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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