16 |
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a)
Allgemeine Vertretungsregelung von Amts
wegen berichtigt:
Die Gesellschaft wird durch zwei
gemeinschaftlich handelnde Geschäftsführer
vertreten. Solange einer der Herren Andreas
Wisser, Heiko Kottkamp-Ramann oder Daniel
Bertele Geschäftsführer der Gesellschaft sind, ist
jeder von den Vorstehenden gemeinschaftlich
mit einem anderen Geschäftsführer
zur Vertretung der Gesellschaft befugt. Alle
übrigen Geschäftsführer der Gesellschaft sind
jeweils lediglich gemeinschaftlich mit einem der
Herren
Andreas Wisser, Heiko Kottkamp-Ramann oder
Daniel Bertele zur Vertretung der Gesellschaft
befugt |
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a)
20.01.2025
Dr. Schwarz |
15 |
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b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Jung, Christoph, München, * ‒.‒.‒‒
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Weber, Martin, München, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
11.10.2024
Lebelt |
14 |
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a)
Die Gesellschaft wird durch zwei
gemeinschaftlich handelnde Geschäftsführer
vertreten. Solange einer der Herren Andreas
Wisser, Heiko Kottkamp-Ramann oder Daniel
Bertele Geschäftsführer der Gesellschaft sind, ist
jeder von den Vorstehenden gemeinschaftlich
mit einem anderen Geschäftsführer
zur Vertretung der Gesellschaft befugt. Alle
übrigen Geschäftsführer der Gesellschaft sind
jeweils lediglich gemeinschaftlich mit einem der
Herren
Andreas Wisser, Heiko Kottkamp-Ramann oder
Daniel Bertele zur Vertretung der Gesellschaft
befugt |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 26.09.2024 hat die
Satzung neu gefasst.
Dabei wurde geändert: Vertretungsregelung. |
a)
09.10.2024
Dr. Schwarz |
13 |
c)
Gegenstand von Amts wegen ergänzt:
(1) Die Gesellschaft ist eine externe
Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne
von § 17 Abs. 2 Nr. 1 des
Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB).
Gegenstand des Unternehmens ist die
Verwaltung von inländischen
Investmentvermögen, EU-
Investmentvermögen oder ausländischen
AIF (kollektive Vermögensverwaltung)
sowie das Erbringen von Dienstleistungen
und Nebendienstleistungen im Sinne des §
20 Abs. 3 S. 1 Nr. 2, 3 und 5 KAGB, jeweils
nach Maßgabe der folgenden
Bestimmungen dieses § 3.
Publikumsinvestmentvermögen im Sinne
des § 1 Abs. 6 S. 2 KAGB werden nicht
verwaltet.
(2) Gegenstand der kollektiven
Vermögensverwaltung sind geschlossene
inländische Spezial-AIF im Sinne von § 285
ff. KAGB (nachfolgend Spezial-AIF), die
jeweils gemäß ih-ren Anlagebedingungen in
die folgenden Vermögensgegenstände
investieren dürfen:
a) Beteiligungen an Unternehmen, die nicht
zum Handel an einer Börse zugelassen
oder in einen organisierten Markt
einbezogen sind gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 4
KAGB, und
b) absichtlich frei gelassen
c) Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, wenn
der Erwerb der Wertpapiere mit dem Ziel
erfolgt, die Börsennotierung des
Unternehmens zu beenden (Delisting) oder
wenn die Unternehmensbeteiligung erst
nach Erwerb an einer Börse notiert wird und
die Gesellschaft das Ziel verfolgt, die
Wertpapiere unter Berücksichti-gung der
Anlegerinteressen sowie rechtlicher und
tatsächlicher Beschränkungen wieder zu
veräußern, und
d) Bankguthaben zu Liquiditätszwecken,
und
e) Geldmarktinstrumente zu
Liquiditätszwecken, und
f)Anteile oder Aktien an geschlossenen
inländischen Spezial-AIF oder an
geschlossenen EU-Spezial-AIF oder
ausländischen geschlossenen Spezial-AIF
(einschließlich Master-Feeder-Strukturen),
deren Anlagepolitik vergleichbaren
Anforderungen unterliegt gemäß § 261
Abs. 1 Nr. 6 KAGB, die wiederum nur die
vorgenannten Vermögensgegenstände
nach Buchstabe a) bis e) erwerben dürfen,
wobei geschlossene inländische Spezial-
AIF mit einer primären Dachfonds-Strategie
nicht verwaltet werden. Es können für die
geschlossenen inländischen Spezial-AIF
Gesellschafterdarlehen an
Beteiligungsunternehmen im Rahmen des §
285 Abs. 3 KAGB gewährt werden.
(3) Gegenstand der kollektiven
Vermögensverwaltung kann auch die
Verwaltung geschlos-sener EU-Spezial-AIF
oder ausländischer geschlossener Spezial-
AIF nach Absatz (2) Buchstabe f) sowie die
Verwaltung registrierter qualifizierter
Risikokapitalfonds nach Maßgabe des Art.
14a der Verordnung (EU) Nr. 345/2013 über
Europäische Risikokapi-talfonds sein.
(4) Die Gesellschaft betreibt folgende
Dienst- und Nebendienstleistungen nach §
20 Abs. 3 S. 1 Nr. 2, 3 und 5 KAGB:
a) Verwaltung einzelner in
Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kre-ditwesengesetzes angelegter
Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum einschließlich der
Portfolioverwaltung fremder
Investmentvermögen (Finanz-
portfolioverwaltung),
b) Anlageberatung,
c) Vermittlung von Geschäften über die
Anschaffung und Veräußerung von Finan-
zinstrumenten (Anlagevermittlung).
(5) Die Gesellschaft darf Geschäfte zur
Anlage ihres eigenen Vermögens betreiben,
sich an den von ihr verwalteten
Investmentvermögen sowie sonstigen
Unternehmen beteiligen oder Unternehmen
gründen, wenn der Geschäftszweck des
sonstigen Unternehmens gesetzlich oder
satzungsmäßig im Wesentlichen auf die
Geschäfte ausgerichtet ist, welche die
Gesellschaft selbst betreiben darf, und eine
Haftung der Gesellschaft aus der
Beteiligung durch die Rechtsform des
Unternehmens beschränkt ist.
(6) Die Gesellschaft darf ihren Mutter-,
Tochter- und Schwesterunternehmen
Gelddarlehen für eigene Rechnung
gewähren.
(7) Die Gesellschaft kann im In- und
Ausland Zweigniederlassungen errichten
oder erwerben.
(8) Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf
die Gesellschaft nicht betreiben." |
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a)
24.02.2023
Dr. Schwarz |
12 |
c)
Verwaltung von inländischen
Investmentvermögen, EU-
Investmentvermögen oder ausländischen
AIF (kollektive Vermögensverwaltung)
sowie das Erbringen von Dienstleistungen
und Nebendienstleistungen im Sinne des §
20 Abs. 3 S. 1 Nr. 2, 3 und 5 KAGB.
Publikumsinvestmentvermögen im Sinne
des § 1 Abs. 6 S. 2 KAGB werden nicht
verwaltet. |
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a)
Die Gesellschaft wird durch zwei
gemeinschaftlich handelnde Geschäftsführer
vertreten. Solange Herr Andreas Wisser
Geschäftsführer der Gesellschaft ist, ist dieser
gemeinschaftlich mit einem weiteren
Geschäftsführer zur Vertretung der Gesellschaft
befugt. Alle übrigen Geschäftsführer sind jeweils
lediglich gemeinschaftlich mit Herrn Andreas
Wisser zur Vertretung der Gesellschaft befugt |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2022 hat die
Satzung neu gefasst.
Dabei wurde geändert: Gegenstand und Vertretungsregelung. |
a)
10.02.2023
Dr. Schwarz |