HVB Information Services GmbH, München, Am Tucherpark 12, 80538 München.Die Gesellschafterversammlung vom 09.04.2009 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die "HVB Information Services GmbH & Co. KG" mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRA 93825) beschlossen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HVB Information Services GmbH, München, Am Tucherpark 12, 80538 München.Die Gesellschafterversammlung vom 11.03.2009 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Am Tucherpark 12, 80538 München. Neues Stammkapital: 61.000,00 EUR.
HVB Information Services GmbH, München (Am Tucherpark 12, 80538 München). Bestellt: Geschäftsführer: Mortara, Pierangelo, Turin/Italien, * ‒.‒.‒‒. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Rausch, Klaus, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dr. Seifert, Frank, München, * ‒.‒.‒‒.
HVB Information Services GmbH, München (Am Tucherpark 12, 80538 München). Prokura erloschen: El Abiary, Karim, München, * ‒.‒.‒‒; Dr. Holzapfel, Robert, Heimstetten, * ‒.‒.‒‒.
HVB Information Services GmbH, München (Am Tucherpark 12, 80538 München). Die HVB Systems GmbH mit dem Sitz in Unterföhrung (Amtsgericht München HRB 113508) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.04.2006 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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