HVG Anlageberatung und Vermögensverwaltung GmbH, Heidelberg (Sofienstraße 11, 69115 Heidelberg). Die Gesellschafterversammlung vom 30.06.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Die Beratung anderer bei der Anlage in Finanzinstrumenten (Anlageberatung), sowie die Vermittlung von Kapitalanlagen, Finanzierung und Verträgen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte. Weiterhin darf die Gesellschaft die Anlage- und Abschlussvermittlung in Finanzinstrumenten nach § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 und 2 KWG erbringen. Ausgenommen ist die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (Finanzportefeuilleverwaltung).
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Amtsgericht: Mannheim
Rechtsform: GmbH