HWS Handwerker-Vermittlung Systemzentrale GmbH, Wermelskirchen (Burger Str. 28, 42929 Wermelskirchen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden OBI AG am 10.01.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HWS Handwerker-Vermittlung Systemzentrale GmbH, Wermelskirchen (Burger Str. 28, 42929 Wermelskirchen). Durch Gesellschafterbeschluss vom 25.11.2004 ist die Gesellschaft aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.11.2004 durch Übertragung des Vermögens der Gesellschaft als Ganzes auf die übernehmende OBI AG mit Sitz in Köln (HRB 36361) verschmolzen. DieVerschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.