HWS Hartsteinwerk Seifersdorf GmbH, Großschirma, Zum Steinbruch 10, 09603 Großschirma. Die Verschmelzung wurde am 21.09.2011 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HWS Hartsteinwerk Seifersdorf GmbH, Großschirma, Zum Steinbruch 10, 09603 Großschirma. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2011 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider Rechtsträger vom selben Tag mit der Werhahn & Nauen OHG mit dem Sitz in Neuss (Amtsgericht Neuss HRA 2130) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.