HRA 92740: HYDRO HAMMER GmbH + Co. KG, Sinntal, Maybachstr. 17, 63456 Hanau. Die Firma ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRA 92740: HYDRO HAMMER GmbH + Co. KG, Sinntal, Maybachstr. 17, 63456 Hanau. Das Registergericht beabsichtigt die im Handelsregister eingetragene Firma von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf 1 Monat festgesetzt.
HRA 92740: HYDRO HAMMER GmbH + Co. KG, Sinntal, Maybachstr. 17, 63456 Hanau. Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten. Geändert, nun: Persönlich haftende Gesellschafterin und Liquidatorin: SVB GmbH, Sinntal (Amtsgericht Hanau HRB 93233), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geändert, nun: Liquidator: Krack, Holger, Sinntal, * ‒.‒.‒‒; Rützel, Hans-Josef, Steinau an der Straße, * ‒.‒.‒‒. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hanau (Az. 70 IN 199/12) vom 11.09.2017 ist das Insolvenzverfahren nach Schlussverteilung aufgehoben.
HYDRO HAMMER GmbH + Co. KG, Sinntal, Maybachstr. 17, 63456 Hanau. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HYDRO HAMMER GmbH + Co. KG, Sinntal, Maybachstr. 17, 63456 Hanau. Ausgeschieden als Persönlich haftende Gesellschafterin: R & K Objektservice GmbH, Hanau (Amtsgericht Hanau HRB 91985). Eingetreten als Persönlich haftende Gesellschafterin: SVB GmbH, Sinntal (Amtsgericht Hanau HRB 93233), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der R & K Objektservice GmbH mit Sitz in Hanau (Amtsgericht Hanau HRB 91985) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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