HYGIENICA Bautenreinigungs und -pflege GmbH & Co. KG, Korschenbroich, Hindenburgstr. 39, 41352 Korschenbroich.HYGIENICA Bautenreinigungs und -pflege GmbH & Co. KG Zweigniederlassung Ostwestfalen, 33178 Borchen. Die Zweigniederlassung in Borchen ist aufgehoben.
HYGIENICA Bautenreinigungs und -pflege GmbH & Co. KG, Korschenbroich, Hindenburgstr. 39, 41352 Korschenbroich.Nach Berichtigung nunmehr Zweigniederlassung errichtet unter Firma: HYGIENICA Bautenreinigungs und -pflege GmbH & Co. KG Zweigniederlassung Ostwestfalen, 33178 Borchen.
HYGIENICA Bautenreinigungs und -pflege GmbH & Co. KG, Korschenbroich, Hindenburgstr. 39, 41352 Korschenbroich.Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Hindenburgstr. 39, 41352 Korschenbroich. Zweigniederlassung errichtet unter Firma: HYGIENICA Bautenreinigungs- und pflege GmbH & Co. KG, Zweigniederlassung Ostwestfalen, 33178 Borchen. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere persönlich haftende Gesellschafter. Jeder persönlich haftende Gesellschaft vertritt die Gesellschaft einzeln. Die Vertretung kann abweichend geregelt werden; insbesondere kann Gesamtvertretungsmacht erteilt oder können persönlich haftende Gesellschafter von der Vertretung ausgeschlossen werden. Jedem persönlich haftenden Gesellschafter kann die Befugnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Hygienica GmbH, Korschenbroich (Amtsgericht Neuss HRB 15299), einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der HYGIENICA Bautenreinigungs- und Pflege GmbH, Korschenbroich (Amtsgericht Neuss, HRB 3196) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 24. August 2009. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.