HYSTER FKF Stapler- und Systemtechnik GmbH, Krefeld (Kimplerstraße 294, 47807 Krefeld). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden NACCO Materials Handling Deutschland GmbH am 01.10.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HYSTER FKF Stapler- und Systemtechnik GmbH, Krefeld (Kimplerstraße 294, 47807 Krefeld). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 22.08.2007 mit der NACCO Materials Handling Deutschland GmbH mit Sitz in Krefeld (AG Krefeld, HRB 11387) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HYSTER FKF Stapler- und Systemtechnik GmbH, Duisburg (Kimplerstr. 294, 47807 Krefeld). Der Sitz ist nach Krefeld (jetzt Amtsgericht Krefeld - HRB 11374) verlegt.
HYSTER FKF Stapler- und Systemtechnik GmbH, Krefeld (Kimplerstr. 294, 47807 Krefeld). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.09.1983, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 15.11.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Nr. 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Duisburg (bisher AG Duisburg HRB 14591) nach Krefeld beschlossen. Gegenstand: Der Verkauf, die Vermietung sowie die Wartung neuer und gebrauchter Transport- und Fördermittel, insbesondere der Marke HYSTER, einschließlich deren Ersatzteile, Anbaugeräte und Zusatzausrüstungen. Stammkapital: 700.000,00 DEM. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Auch wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, kann einem Geschäftsführer oder mehreren von ihnen das Recht zur Einzelvertretung übertragen werden. Durch Gesellschafterbeschluss kann einem oder allen Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer, die zugleich Gesellschafter sind, sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Peters, Dirk, Overloon/Niederlande, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Venn, Peter William, Co. Durham DH7 9AZ, U.K., * ‒.‒.‒‒. Zwischen der Gesellschaft und der NMHG Deutschland GmbH in Frankfurt am Main als herrschendem Unternehmen besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 14.04.1999, dem die Gesellschafterversammlungen beider Gesellschaften durch Beschlüsse vom 19. und 20.04.1999 zugestimmt haben.
HYSTER FKF Stapler- und Systemtechnik GmbH, Mülheim an der Ruhr (Keniastr. 32, 47269 Duisburg). Die Gesellschafterversammlung vom 10.11.2004 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Absatz 2. und mit ihr die Sitzverlegung nach Duisburg beschlossen. Duisburg.