Ha-eff Immobilien- und Verwaltungs-GmbH & Co. KG, BremenOberneulander Landstraße 143 D, 28355 Bremen. Die Firma der persönlich haftenden Gesellschafterin ist geändert in: Thuja Consult GmbH, Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 25173 HB)..
Ha-eff Immobilien- und Verwaltungs-GmbH & Co. KG, BremenOberneulander Landstraße 143 D, 28355 Bremen. Geschäftsanschrift: Oberneulander Landstraße 143 D, 28355 Bremen..
Ha-eff Immobilien- und Verwaltungs-GmbH & Co. KG, Bremen(Oberneulander Landstraße 143 D, 28355 Bremen). persönlich haftender Gesellschafter:; 2. HC HanseConsult GmbH, Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 25173 HB); Nicht mehr persönlich haftender Gesellschafter:; 1. EURO-Laubhölzer Im- und Export GmbH.
Ha-eff Immobilien- und Verwaltungs-GmbH & Co. KG, Bremen(Oberneulander Landstraße 143 D, 28355 Bremen). Die Spaltung ist mit der am 03.09.2007 im Register des übertragenden Rechtsträgers erfolgten Eintragung wirksam geworden..
Ha-eff Immobilien- und Verwaltungs-GmbH & Co. KG, Bremen(Oberneulander Landstraße 143 D, 28355 Bremen). Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 14.05.2007 einen Teil des Vermögens (die Bauten auf fremden Grundstücken gemäß Lageplan und die Pensionsverpflichtungen gemäß dem Versicherungsmathematischen Gutachten vom 16.04.2007) der Ha-eff Kunststoffe G.m.b.H. & Co. Kommanditgesellschaft mit Sitz in Oyten (Amtsgericht Walsrode, HRA 120273) übernommen. Die Spaltung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
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