HRA 48491: HaP Frankfurt GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, Ulmenstraße 18, 60325 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungsplan vom 18.10.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Teile ihres Vermögens jeweils als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die dadurch neu gegründete HaP Hotel-Besitz GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 125363) und übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 158ff, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Frankfurt am Main
Rechtsform: GmbH & Co. KG