HaRo Anlagentechnik GmbH, Rüthen, Industriestr. 30, 59602 Rüthen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden HaRo Förderelemente Hackländer Rollen GmbH am 15.11.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HaRo Anlagentechnik GmbH, Rüthen, Industriestr. 30, 59602 Rüthen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 29.10.2012 mit der HaRo Förderelemente Hackländer Rollen GmbH mit Sitz in Wermelskirchen (Amtsgericht Köln HRB 36350) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HaRo Anlagentechnik GmbH, Rüthen, Industriestr. 30, 59602 Rüthen. Einzelprokura: Löseke, Markus, Rüthen, * ‒.‒.‒‒; Pichler, Jörg, Warstein, * ‒.‒.‒‒.
HaRo Anlagentechnik GmbH, Rüthen, Industriestr. 30, 59602 Rüthen.Die Gesellschafterversammlung vom 28.01.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 25 (Tod eines Gesellschafters) beschlossen.
HaRo Anlagentechnik GmbH, Rüthen (Industriestr. 30, 59602 Rüthen). Die Gesellschafterversammlung vom 22.12.2004 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Geschäftsjahr) beschlossen.