HRB 744259: Haag-Streit GmbH, Mannheim, Turley-Straße 20, 68167 Mannheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.04.2022 mit Nachtrag vom 27.06.2022. Geschäftsanschrift: Turley-Straße 20, 68167 Mannheim. Gegenstand: Die Entwicklung, die Produktion, der Vertrieb sowie die Wartung von Produkten und Dienstleistungen in verschiedenen Industrien, insbesondere im Bereich Hard- und Software für die medizinische Ausbildung und in der Medizintechnik. Stammkapital: 21.050.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Dr. Schill, Markus Andrew, Heidelberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Augspurger, Claudia, Heidelberg, * ‒.‒.‒‒; Menken, Oliver, Mannheim, * ‒.‒.‒‒; Dr. Wagner, Clemens, Mannheim, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aktiengesellschaft "VRmagic Holding AG", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 701997) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Übernommen aus dem Register des Rechtsträgers alter Rechtsform: Mit der "Möller-Wedel Beteiligungen GmbH", Wedel (Amtsgericht Pinneberg HRB 1569 PI) wurde am 23.11.2021 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Hauptversammlung bzw. die Gesellschafterversammlung jeweils am 23.11.2021 zugestimmt haben. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden (Unternehmensvertrag und Zustimmungsbeschlüsse) wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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