Haak & Christ GmbH, Bielefeld, Bechterdisser Str. 8, 33719 Bielefeld. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.06.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.06.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.06.2010 mit der Friedhelm Haak Handelsagentur GmbH mit Sitz in Bielefeld (AG Bielefeld HRB 31500) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Haak & Christ GmbH, Bielefeld (Wehrstraße 3, 33729 Bielefeld). Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 29.08.2007 wirksam geworden.
Haak & Christ GmbH, Bielefeld (Wehrstraße 3, 33729 Bielefeld). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 01.06.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.06.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 01.06.2007 Teile des Vermögens der Haak & Christ Beteiligungs- und Verwaltungs GmbH & Co. KG mit Sitz in Bielefeld (AG Bielefeld HRA 12369) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Haak & Christ GmbH, Bielefeld (Wehrstr. 3, 33729 Bielefeld). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.08.2006. Gegenstand: Kommisionshaltung und Lagerhaltung von Lebensmitteln, Feinkost, Tiefkühlkost und Spirituosen, sowie sonstige Geschäfte und Tätigkeiten, die damit in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten und sich an anderen Unternehmen, insbesondere als persönlich haftende Gesellschafterin zu beteiligen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Christ, André, Bielefeld, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.