Haarstudio Helmer GmbH, Stuttgart, Gomaringer Straße 26, 70597 Stuttgart. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2012 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2012 mit dem Vermögen der Alleingesellschafterin Helmer, Corinna, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒ als Inhaberin der Firma "Corinna Helmer e.K." (künftig: Haarstudio Helmer e.K.), Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRA 727635) verschmolzen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Stuttgart
Rechtsform: GmbH