HRB 200456: Haase Interiors GmbH, Suthfeld OT Kreuzriehe, Bundesstraße 21, 31555 Suthfeld OT Kreuzriehe. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren gemeinsam vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Haase, Angelika, geb. Weber, Aalen, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Liquidator: Haase, Angelika, geb. Weber, Aalen, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 200456: Haase Interiors GmbH, Bad Nenndorf, Wilhelmstr. 6, 31542 Bad Nenndorf. Die Gesellschafterversammlung vom 18.05.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Suthfeld OT Kreuzriehe beschlossen. Sitz verlegt, nun: Suthfeld OT Kreuzriehe. Geschäftsanschrift: Bundesstraße 21, 31555 Suthfeld OT Kreuzriehe. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Haase, Angelika, geb. Weber, Aalen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Haase Interiors GmbH, Bad Nenndorf, Wilhelmstr. 6, 31542 Bad Nenndorf.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.08.2009. Geschäftsanschrift: Wilhelmstr. 6, 31542 Bad Nenndorf. Gegenstand: Vermittlung von zertifizierten Interiorprodukten für den Luftfahrtbereich. Die Gesellschaft kann Unternehmen ähnlicher Art erwerben, sich an solchen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten, auch mit abweichender Firma, und darf Grundbesitz für den eigenen Bedarf erwerben und veräußern. Sie darf die Geschäftsführung und Vertretung anderer Unternehmen übernehmen und alle einschlägigen Geschäfte betreiben, die geeignet sind, das Unternehmen zu fördern. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kurczynski-Haase, Angelika, geb. Weber, Bad Nenndorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Haase Industrievertretungen e.K. mit Sitz in Bad Nenndorf (Amtsgericht Stadthagen HRA 1758 ) aus dem Vermögen der Inhaberin Angelika Kurczynski-Haase als Gesamtheit nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 13.08.2009 und der Zustimmung der Inhaberin vom 13.08.2009. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Haase Interiors GmbH, Bad Nenndorf, Wilhelmstr. 6, 31542 Bad Nenndorf.Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers (Haase Industrievertreungen e.K. Amtsgericht Stadthagen HRA 1758) am 13.10.2009 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.