HRB 9499: Habermann LIVING GmbH, Gelsenkirchen, Am Luftschacht 7, 45886 Gelsenkirchen. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRB 9499:Habermann LIVING GmbH, Gelsenkirchen, Am Luftschacht 7, 45886 Gelsenkirchen.Geschäftsanschrift: Am Luftschacht 7, 45886 Gelsenkirchen. Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt dieser die Gesellschaft alleine. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren gemeinsam oder durch einen Liquidator zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer, nunmehr bestellt als Liquidator: Habermann, Kai, Bochum, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführerin, nunmehr bestellt als Liquidator: Habermann, Bettina, Bochum, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Habermann LIVING GmbH, Gelsenkirchen (Am Luftschacht 7, 45886 Gelsenkirchen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Fertigung und der Vertrieb exklusiver Wohnaccessoires aller Art und aller damit in Zusammenhang stehender Geschäfte. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Habermann, Bettina, Velbert, * ‒.‒.‒‒; Habermann, Kai, Velbert, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Habermann LIVING oHG, (AG Gelsenkirchen, HRA 4302 ) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 18.03.2008. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.